Anlässlich einer Pressekonferenz der Arbeitsgemeinschaft „Schule in freier Trägerschaft“ (AGFS Berlin) in den Räumen unserer Schule durften wir auch Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch begrüßen. Die Senatorin betonte die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft, die im Berliner Bildungssystem eine entscheidende Rolle spielen. Auf der Pressekonferenz zum Aktionszeitraum „Tag der freien Schulen“ verwies sie auf den aktuellen Stand der geplanten Gesetzesnovelle sowie anstehende Reformen in der Finanzierung.
Die Bildungssenatorin erklärte: „Die Schulen in freier Trägerschaft sind gleichwertig mit den öffentlichen Schulen zu behandeln. Sie bieten nicht nur Platz für über 55.000 Schülerinnen und Schüler, sondern stehen auch für Vielfalt und Qualität“. Sie hob hervor, dass diese Schulen ein wesentlicher Bestandteil der demokratischen Bildung in Berlin sind und die Wahlfreiheit der Eltern durch ein breites Angebot an Schulkonzepten sichern.
Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Berlin (AGFS) stellte bereits vor den Sommerferien 2024 einen Gesetzesentwurf zur Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft nach dem Kostenblattmodell vor. Dieser soll die verlässliche Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft sicherstellen. Im vorgestellten Modell sind Sachkosten, Kosten für die Sozialarbeit und Unterstützungsleistungen für die Inklusion mitenthalten. Das derzeitige Berechnungsmodell berücksichtigt diese Bestandteile nicht und bemisst im Wesentlichen nur 93% der vergleichbaren Personalkosten für die Lehrkräfte einer Schule. Die AGFS hofft, dass die neue Finanzierung ab dem Schuljahr 2026/27 in Kraft tritt, um Planungssicherheit und Zukunftssicherung zu erlangen.
Der Entwurf des Senats von Berlin für die zweite Schulgesetznovelle befindet sich nach Aussage der Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch, in den letzten Zügen. Hierbei soll die Berechnung und Bemessungsgrundlage für die Finanzierung überarbeitet werden. Dabei soll die Zusammensetzung der Schülerschaft an freien Schulen berücksichtigt werden. Auch die Errichtungsgrundsätze einer Freien Schule sollen dabei überarbeitet werden, wie z.B. die Höhe des Schulgeldes und die Zugangsmöglichkeit von Kindern und Jugendlichen aus wirtschaftlich benachteiligten Familien.
Ein zentrales Problem bleibt die Auszahlung der Fördermittel, die bislang aufgrund von bürokratischen Hürden erst spät im Jahr erfolgen. Zur Nachzahlung der gesunkenen Zuschüsse im Jahr 2023 bedauerte die Bildungssenatorin: „Das Parlament hat die Verpflichtungsermächtigungen im laufenden Haushalt gesperrt, was dazu führt, dass die Bescheide für die Nachzahlungen an die Freien Schulen zu spät kommen“. Hinzu kommen technische Probleme im ISBJ-Verfahren, das für die laufenden Schulzuschüsse verantwortlich gemacht wird.
Positiv wurde hervorgehoben, dass die Schulen in freier Trägerschaft am Berlin-Tag 2024 teilnehmen und auch Zugang zu den neuen Angeboten des Berliner Landesinstituts für Schule und Medien erhalten sollen. Zudem sollen sie in die Lehrkräfte- und Schüler- Datenbank (LuSD) integriert werden. Dies soll durch Mittel des Digitalpakts hergestellt und abgesichert werden.
Die AGFS hofft zudem, dass die neue Finanzierungsstruktur und die Gesetzesverabschiedung bis 2025 abgeschlossen sind.
Mit diesen Reformen sollen die Schulen in freier Trägerschaft gestärkt und ihre Rolle im Berliner Bildungssystem weiter gefestigt werden.
Foto: © Thilo Schoch